Die infoscore Consumer Data GmbH (ICD) ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die ICD gehört als Auskunftei zur Experian-Unternehmensgruppe. Experian als globaler Informationsdienstleister unterstützt alle risikoorientierten Entscheidungen entlang der Geschäftsbeziehung, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Bonitätsdaten und die Entwicklung von Scoring-Lösungen.
Die ICD verfügt über Informationen zu negativen Zahlungserfahrungen, also nicht-vertragsgemäßem Verhalten. Der ICD-Datenpool umfasst ca. 40 Mio. aktuelle Informationen zum negativen Zahlungsverhalten von über 7,8 Mio. Konsumenten. Diese Informationen stammen aus den Branchen des täglichen Konsums, z. B. Versandhandel und Banken. Die ICD speichert damit personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten zulassen und übermittelt diese auf Anfrage an ihre Vertragspartner. Vertragspartner sind zum Beispiel Banken, Versicherungen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen sowie Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Vertragspartnern Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte.
Unter dem Begriff "Bonitätsinformationen" lassen sich unterschiedliche Daten zusammenfassen. Es handelt sich hierbei einerseits um Informationen über vorliegende konkrete Zahlungsstörungen, wie z.B. aus Schuldnerverzeichnissen oder Daten aus gerichtlichen Mahnverfahren. Mit Hilfe einer Bonitätsprüfung wird ein potenzieller Kunde anhand vorliegender Informationen zu seinem Zahlungsverhalten auf Kreditwürdigkeit hin überprüft. Ziel ist es, frühzeitig risikobehaftete Geschäftsbeziehungen zu erkennen, um diesen zum Schutz der Gesamtheit der Kunden z. B. nur risikoarme Bezahlverfahren anzubieten. Zu mehr als 90% der Konsumenten sind in der ICD-Datenbank keinerlei Informationen zu ihrem Zahlungsverhalten bzw. sogenannte "Negativinformationen" gespeichert.
Als Bonitätsinformationen gelten auch sogenannte Scorewerte.
Die ICD speichert zum Zweck der Erteilung von Bonitätsauskünften personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten zulassen, wie z.B. Vollstreckungsbescheide, Schuldnerverzeichniseintragungen oder Daten zu Insolvenzverfahren. Daneben werden zum Zweck der Identitätsprüfung bzw. Adressverifizierung insbesondere Personenstammdaten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) gespeichert. Die ICD speichert keine sogenannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (z.B. ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, religiöse oder politische Überzeugung).
Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO versteht man unter „personenbezogenen Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Danach wird als identifizierbar eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.
Diese stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den Amtsgerichten geführt werden. Dazu kommen objektive Informationen der Vertragspartner der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten und aus gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespeichert sowie Daten von Adressdienstleistern und eigene Angaben der Personen.
Die personenbezogenen Daten enthalten zum Beispiel Angaben über eingeleitete Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft und Insolvenzverfahren.
Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen.
Ein berechtigtes Interesse unserer Kunden an dem Erhalt einer Information durch die ICD nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO liegt z. B. vor, wenn ein Kunde bzw. Unternehmen Waren auf Rechnung versenden oder einen Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag schließen möchte, der mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Das gilt auch für laufende Geschäftsbeziehungen, die mit einem permanenten wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Die Einholung von Bonitätsauskünften durch Unternehmen sind bei der ICD nur dann möglich, wenn ein berechtigtes Interesse dieser Unternehmen an dem Erhalt der Bonitätsauskunft glaubhaft dargelegt wurde.
Die Daten dienen den anfragenden Unternehmen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit von Personen, die mit dem anfragenden Unternehmen in eine geschäftliche Beziehung treten möchten. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko (z.B. bei einer Kreditvergabe oder Rechnungskauf) vorab einschätzen zu können. Darüber hinaus werden Anfragen zur Adressverifizierung (postalische Erreichbarkeit) beantwortet. Daneben werden die Daten weiteren Empfängern (z.B. Auftragsverarbeitern) zur Erfüllung ihrer jeweiligen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Die Kunden der ICD sind zum Beispiel Banken, Versicherungen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen sowie Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Kunden Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte.
Die Liste der Empfänger in der Selbstauskunft umfasst solche Empfänger, welche die Daten der Verbraucher produktiv nutzen, aus den dem Antrag auf Selbstauskunft vorausgehenden 12 Monaten. Daneben kann die ICD weiteren Empfängern Daten zur Verfügung stellen. Dazu gehören Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister der ICD (zum Beispiel Softwareentwickler, Support/Wartung, Rechenzentrum und Postdienstleister) oder andere Auskunfteien. Ebenso kann eine Übermittlung im Rahmen von wissenschaftlichen Studien zu Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen stattfinden. Schließlich haben Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO Zugriff auf die verschlüsselten Daten.
Die ICD darf diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich dann weitergeben, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder der Vertragspartner der ICD ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Ein solches besteht z.B. bei Rechnungskauf oder Ratenzahlung sowie bei Abschluss eines Kredit- oder Handyvertrags.
Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Conduct) der im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
Details über die Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct zu finden.
Für die ICD sind zutreffende und aktuelle Daten von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit bilden. Daher überprüfen wir regelmäßig die Qualität unserer Daten.
Sollten Ihre personenbezogenen Daten unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sein, wenden Sie sich bitte mit näheren Angaben hierzu umgehend an die infoscore Consumer Data GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden oder über die E-Mail-Adresse: icd-datenschutz@experian.com, damit wir die Daten aktualisieren können.
Weitere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten nach der DSGVO enthält unsere Datenschutzerklärung, die sie hier www.experian.de/icd-infoblatt abrufen können.
Die ICD ist eines der Mitglieder im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“: Der Verband setzt sich u.a. dafür ein, innerhalb der Branche verbindliche Qualitätsstandards zu schaffen. So ist auch der Bereich des Datenschutzes, der essentiell für Auskunfteien ist, ein wesentliches Anliegen des Verbandes. Durch den Code of Conduct des Verbandes werden -ergänzend zur DSGVO- einheitliche und konkrete Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten festgelegt. Auf die Einhaltung dieser Verhaltensregeln für die Löschung von Daten haben sich alle Mitgliedsunternehmen verpflichtet.
Die Einhaltung der festgelegten Löschfristen wird von einer unabhängigen Überwachungsstelle, die von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert wurde, kontrolliert. Sie können sich jederzeit an diese Überwachungsstelle oder an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie meinen, dass eine Löschfrist nicht eingehalten wurde. Kontaktdaten der Überwachungsstelle sind: TIGGES DCO GmbH, Beschwerde Auskunfteien, Zollhof 8, 40221 Düsseldorf oder online: www.tigges-dco.de/ueberwachungsstelle.
Jede betroffene Person kann sich bei der für die ICD zuständigen oder einer anderen Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die ICD ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstrasse 20, 70173 Stuttgart; zu finden über die Webseite: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen, also Privatpersonen oder Unternehmen, und deren Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines "Kreditgeschäfts" vertragsgemäß nachzukommen.
Das Wort "Score" kommt aus dem Englischen von "to score" und bedeutet "Treffer erzielen, punkten oder Erfolg haben". Scorewerte liefern Prognosen z. B. über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles bei Konsumenten. Diese Daten werden im Rahmen einer statistischen Analyse ermittelt, um die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden zu prognostizieren.
Bei Scoring-Verfahren schließt man aus Erfahrungswerten der Vergangenheit auf gleichartige Ereignisse in Gegenwart und Zukunft. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahlergebnisse zu prognostizieren. Scoring ist ein analytisches Prognose- und Punktbewertungsverfahren, das die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der jeder einzelne Endkunde ein bestimmtes Verhalten zeigen wird. Scoring kann dabei helfen, Chancen und Risiken einer Kundenbeziehung frühzeitig zu erkennen. Durch Analyseverfahren wird die optimale Merkmalsauswahl und Gewichtung in einer so genannten Scorekarte ermittelt, mit der die Unternehmen am besten die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten zukünftigen Endkundenverhaltens prognostizieren können.
Eines der Anwendungsfelder ist das Kredit-Scoring, das bei allen Arten von Kreditgeschäften eingesetzt werden kann. Bei Banken wird es genutzt, um die Bonität des Kreditnehmers, also die Fähigkeit eingegangene Kreditverbindlichkeiten zu erfüllen, zu beurteilen. Im Privatkundenbereich sind solche Analysen und der Einsatz von vereinheitlichten Verfahren zum Teil auch durch die Umsetzung der Basel II-Richtlinien vorgeschrieben.
Die Merkmale, d. h. die genutzten Daten in Scorekarten, wie dem Informa-Consumer-Score bzw. Branchen-Scores und ihre Gewichtung sind stark abhängig von der anwendenden Branche (z. B. Versandhandel, Kreditwirtschaft, Telekommunikation inkl. Mobilfunk, Versicherungen) und dem Ziel der Prognose (z. B. Zahlungsausfallrisiko, Stornoneigung). In manchen Branchen stehen nur wenige valide Daten zur Verfügung. In diesen Fällen fließen auch häufig externe Daten, z. B. von Anbietern von Marketingdaten, Risikodaten und externen Scorewerten, in die Entscheidung ein. Verwendet werden jedoch stets für die Entscheidung relevante Merkmale, deren Prognosequalität in umfassenden mathematischen Analysen für den jeweiligen Auftraggeber validiert wurde.
Es fließen z. B. keine Daten über die äußerliche Bewertung von Häusern oder Adressen ein, dafür jedoch beispielsweise Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse und Register, wie z.B. dem Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger, in aggregierter Form.
Der Informa-Consumer-Score (Score (englisch) = Punktzahl) stellt eine Prognose zum künftigen Verhalten von Personengruppen dar. Auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyseverfahren wird der Informa-Consumer-Score berechnet.
Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine Einsatzmöglichkeit des Informa-Consumer-Scores: Kennt zum Beispiel ein Versandhändler das Zahlungsverhalten eines Bestellers nicht (dies ist bei Neukunden der Fall), dann wird er in der Regel dem Besteller ein risikoarmes Bezahlverfahren (z. B. Nachnahme, Vorkasse) anbieten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Möchte der Besteller auf offene Rechnung beliefert werden (Prinzip "Zuerst die Ware und dann das Geld"), dann kann sich das Versandhaus an Auskunfteien wie die ICD wenden. Auch wenn der Besteller dort nicht bekannt ist, kann nach wie vor ein Zahlungsausfallrisiko vorhanden sein. Innovative Versandhändler wenden sich in einem solchen Fall an die ICD, um bei nicht ausreichender Bonitätsinformation das Zahlungsausfallsrisiko besser einschätzen zu können. Der Vorteil: In über 90% der Fälle erfolgt eine positive Empfehlung, und der Besteller kann auf offene Rechnung beliefert werden, was ohne Bezug des Informa-Consumer-Scores nicht möglich wäre.
Der Informa-Consumer-Score beschreibt nicht persönliche und sachliche Verhältnisse Ihrer Person, sondern einer statistischen Vergleichsgruppe. Dies lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Wenn an einer Ampel jedes hundertste Auto bei Rot die Ampel überquert, dann ist die richtige statistische Aussage, dass bei einem bestimmten Auto, das auf die Ampel zufährt, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verkehrsverstoßes bei 1% liegt. Falsch wäre aber die Behauptung, dass ein bestimmter Autofahrer bei jeder einhundertsten Ampelüberquerung bei Rot fährt.
Da Unternehmen bei Kreditgeschäften hohe wirtschaftliche Risiken eingehen, sind sie gezwungen, wirksame Verfahren zur Bonitätsprüfung einzusetzen. Diese beschränken sich nicht auf die Überprüfung extern bezogener Scorewerte. Unternehmen liegen auch interne Informationen (Bestellhöhe, Art der bestellten Ware, Art des Vertrags, Alter des Antragsstellers usw.) und weitere extern bezogene Daten vor, die in die Bonitätsprüfung einfließen.
In die Berechnung unserer Scores fließen unter anderem folgende Datenarten ein:
Besondere Kategorien von Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z.B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von der ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt.
Unternehmen treffen unterstützt durch Scores objektivere und effizientere Entscheidungen, arbeiten kostengünstiger und können damit ihren Kunden wettbewerbsfähigere Preise und bessere Konditionen anbieten. Gerade im Mengengeschäft, wie z. B. im Versandhandel, werden so wirtschaftliche Entscheidungsprozesse auch für die Kunden vereinfacht und beschleunigt. Es können damit möglichst viele Geschäfte mit möglichst geringem Risiko zustande kommen und gleichzeitig wird verhindert, dass alle Kunden erhöhte Kosten durch Zahlungsausfälle anderer Kunden mitbezahlen müssen.
Ja, die ICD hat weitere Webseiten erstellt, die detaillierende Informationen bieten:
Wenn Sie zudem weitere Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Datenschutz über die E-Mail-Adresse: icd-datenschutz@experian.com gerne zur Verfügung.