Die ICD speichert zum Zweck der Erteilung von Bonitätsauskünften personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten zulassen, wie z.B. Vollstreckungsbescheide, Schuldnerverzeichniseintragungen oder Daten zu Insolvenzverfahren. Daneben werden zum Zweck der Identitätsprüfung bzw. Adressverifizierung insbesondere Personenstammdaten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum, Daten zu gesetzlichen Vertretern, sowie ggf. die E-Mailadresse) gespeichert. Die ICD speichert keine sogenannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (z.B. ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, religiöse oder politische Überzeugung).

Daneben speichert die ICD aggregierte Daten, die keinen Personenbezug mehr aufweisen. Diese Daten werden für Produktvalidierungen (sog. Datentests) verwendet, welche von Kunden genutzt werden, um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Scoringprodukte zu ermöglichen. Die Nutzung von weiteren Zwecken wird vertraglich von Seiten der ICD untersagt.

Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO versteht man unter „personenbezogenen Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Danach wird als identifizierbar eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann.

Diese stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den Amtsgerichten geführt werden. Dazu kommen objektive Informationen der Vertragspartner der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten und aus gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespeichert sowie Daten von Adressdienstleistern, anderen Auskunfteien und eigenen Angaben der Personen.

Die personenbezogenen Daten enthalten zum Beispiel Angaben über eingeleitete Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft und Insolvenzverfahren.

Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Daneben kann die Ermächtigungsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO genutzt werden, soweit die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.

Ein berechtigtes Interesse unserer Kunden an dem Erhalt einer Information durch die ICD nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO liegt z. B. vor, wenn ein Kunde bzw. Unternehmen Waren auf Rechnung versenden oder einen Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag schließen möchte, der mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Das gilt auch für laufende Geschäftsbeziehungen, die mit einem permanenten wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Die Einholung von Bonitätsauskünften durch Kunden sind bei der ICD nur dann möglich, wenn ein berechtigtes Interesse dieser Kunden an dem Erhalt der Bonitätsauskunft glaubhaft dargelegt wurde.

Die Daten dienen den anfragenden Kunden zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit von Personen, die mit dem anfragenden Kunden in eine geschäftliche Beziehung treten möchten. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko (z.B. bei einer Kreditvergabe oder Rechnungskauf) vorab einschätzen zu können. Darüber hinaus werden Anfragen zur Adressverifizierung (postalische Erreichbarkeit) beantwortet.

Daneben werden die Daten weiteren Empfängern (z.B. Auftragsverarbeitern) zur Erfüllung ihrer jeweiligen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt oder Auftragsverarbeiter, welche im Auftrag ihrer Kunden bei der ICD entsprechende Anfragen stellen. Schließlich übermittelt die ICD im Einzelfall Scorewerte, um eine Produktvalidierung bei Kunden durchzuführen (Datentest). Sofern Sie Fragen zu den Empfängern haben, können Sie sich gerne an das Team Datenschutz bei der ICD wenden.

Die Kunden der ICD sind zum Beispiel Banken, Versicherungen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen sowie Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Kunden auch solche, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte. 

Die Liste der Empfänger in der Selbstauskunft umfasst solche Empfänger, welche die Daten der Verbraucher produktiv nutzen, aus den dem Antrag auf Selbstauskunft vorausgehenden 12 Monaten. Auf Anforderung werden die Empfänger der Monate 13 bis 36 zur Verfügung gestellt.

Daneben kann die ICD weiteren Empfängern Daten zur Verfügung stellen. Dazu gehören Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister der ICD (zum Beispiel Softwareentwickler, Support/Wartung, Rechenzentrum und Postdienstleister) oder andere Auskunfteien.

Ebenso kann eine Übermittlung im Rahmen von wissenschaftlichen Studien zu Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen stattfinden. Schließlich haben Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO Zugriff auf die verschlüsselten Daten. 

Die ICD darf diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich dann weitergeben, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder der Vertragspartner der ICD ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Ein solches besteht z.B. bei Rechnungskauf oder Ratenzahlung sowie bei Abschluss eines Kredit- oder Handyvertrags. 

Die ICD speichert personenbezogene Daten über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Conduct) der im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.

Details über die Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden.

Für die ICD sind zutreffende und aktuelle Daten von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit bilden. Daher überprüfen wir regelmäßig die Qualität unserer Daten.

Sollten Ihre personenbezogenen Daten unvollständig, unrichtig oder nicht mehr aktuell sein, wenden Sie sich bitte mit näheren Angaben hierzu umgehend an die infoscore Consumer Data GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden oder über die E-Mail-Adresse: icd-datenschutz@experian.com, damit wir die Daten aktualisieren können.

Weitere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten nach der DSGVO enthält unsere Datenschutzerklärung, die sie hier www.experian.de/icd-infoblatt abrufen können.

Die ICD ist eines der Mitglieder im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“: Der Verband setzt sich u.a. dafür ein, innerhalb der Branche verbindliche Qualitätsstandards zu schaffen. So ist auch der Bereich des Datenschutzes, der essentiell für Auskunfteien ist, ein wesentliches Anliegen des Verbandes. Durch den Code of Conduct des Verbandes werden -ergänzend zur DSGVO- einheitliche und konkrete Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten festgelegt. Auf die Einhaltung dieser Verhaltensregeln für die Löschung von Daten haben sich alle Mitgliedsunternehmen verpflichtet.

Die Einhaltung der festgelegten Löschfristen wird von einer unabhängigen Überwachungsstelle, die von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert wurde, kontrolliert. Sie können sich jederzeit an diese Überwachungsstelle oder an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie meinen, dass eine Löschfrist nicht eingehalten wurde. Kontaktdaten der Überwachungsstelle sind: TIGGES DCO GmbH, Beschwerde Auskunfteien, Zollhof 8, 40221 Düsseldorf oder online: www.tigges-dco.de/ueberwachungsstelle.

Jede betroffene Person kann sich bei der für die ICD zuständigen oder einer anderen Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde für die ICD ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstrasse 20, 70173 Stuttgart; zu finden über die Webseite: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen, also Privatpersonen oder Unternehmen, und deren Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines "Kreditgeschäfts" vertragsgemäß nachzukommen.

Das Wort "Score" kommt aus dem Englischen von "to score" und bedeutet "Treffer erzielen, punkten oder Erfolg haben". Scorewerte liefern Prognosen z. B. über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles bei Konsumenten. Diese Daten werden im Rahmen einer statistischen Analyse ermittelt, um die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden zu prognostizieren.

Bei Scoring-Verfahren schließt man aus Erfahrungswerten der Vergangenheit auf gleichartige Ereignisse in Gegenwart und Zukunft. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahlergebnisse zu prognostizieren. Scoring ist ein analytisches Prognose- und Punktbewertungsverfahren, das die Wahrschein­lichkeit berechnet, mit der jeder einzelne Endkunde ein bestimmtes Verhalten zeigen wird. Scoring kann dabei helfen, Chancen und Risiken einer Kundenbeziehung frühzeitig zu erkennen. Durch Analyseverfahren wird die optimale Merkmalsauswahl und Gewichtung in einer so genannten Scorekarte ermittelt, mit der die Unternehmen am besten die Wahrscheinlich­keit eines bestimmten zukünftigen Endkundenverhaltens prognostizieren können.

Eines der Anwendungsfelder ist das Kredit-Scoring, das bei allen Arten von Kreditgeschäften eingesetzt werden kann. Bei Banken wird es genutzt, um die Bonität des Kreditnehmers, also die Fähigkeit eingegangene Kreditverbindlichkeiten zu erfüllen, zu beurteilen. Im Privatkundenbereich sind solche Analysen und der Einsatz von vereinheitlichten Verfahren zum Teil auch durch die Umsetzung der Basel II-Richtlinien vorgeschrieben.

Die Merkmale, d. h. die genutzten Daten in Scorekarten, wie dem Informa-Consumer-Score bzw. Branchen-Scores und ihre Gewichtung sind stark abhängig von der anwendenden Branche (z. B. Versandhandel, Kreditwirtschaft, Telekommunikation inkl. Mobilfunk, Versicherungen) und dem Ziel der Prognose (z. B. Zahlungsausfallrisiko, Stornoneigung). In manchen Branchen stehen nur wenige valide Daten zur Verfügung. In diesen Fällen fließen auch häufig externe Daten, z. B. von Anbietern von Marketingdaten, Risikodaten und externen Scorewerten, in die Entscheidung ein. Verwendet werden jedoch stets für die Entscheidung relevante Merkmale, deren Prognosequalität in umfassenden mathematischen Analysen für den jeweiligen Auf­traggeber validiert wurde.

Es fließen z. B. keine Daten über die äußerliche Bewertung von Häusern oder Adressen ein, dafür jedoch beispielsweise Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse und Register, wie z.B. dem Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger, in aggregierter Form.

Wenn Sie z. B. kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben, kann Ihr Score sinken. Wenn Sie regelmäßig pünktlich zahlen, steigt er.

Kurz zusammengefasst: Ein Scorewert ist eine Zahl, die zeigt, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen. Je höher der Wert, desto besser.

Der Consumer-Delphi-Score (pro) (CDS) (Score (englisch) = Punktzahl) stellt eine Prognose zum künftigen Verhalten von Personengruppen dar. Auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyseverfahren wird der CDS berechnet.

Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine Einsatzmöglichkeit des CDS: Kennt zum Beispiel ein Versandhändler das Zahlungsverhalten eines Bestellers nicht (dies ist bei Neukunden der Fall), dann wird er in der Regel dem Besteller ein risikoarmes Bezahl­verfahren (z. B. Nachnahme, Vorkasse) anbieten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Möchte der Besteller auf offene Rechnung beliefert werden (Prinzip "Zuerst die Ware und dann das Geld"), dann kann sich das Versandhaus an Auskunfteien wie die ICD wenden. Auch wenn der Besteller dort nicht bekannt ist, kann nach wie vor ein Zahlungsausfallrisiko vorhanden sein. Innovative Versandhändler wenden sich in einem solchen Fall an die ICD, um bei nicht ausreichender Bonitätsinformation das Zahlungsausfallsrisiko besser einschätzen zu können. Der Vorteil: In über 90% der Fälle erfolgt eine positive Empfehlung, und der Bestel­ler kann auf offene Rechnung beliefert werden, was ohne Bezug des CDS nicht möglich wäre.

Der CDS beschreibt nicht persönliche und sachliche Verhältnisse Ihrer Person, sondern einer statistischen Vergleichsgruppe. Dies lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Wenn an einer Ampel jedes hundertste Auto bei Rot die Ampel überquert, dann ist die richtige statistische Aussage, dass bei einem bestimmten Auto, das auf die Ampel zufährt, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verkehrsverstoßes bei 1% liegt. Falsch wäre aber die Behauptung, dass ein bestimmter Autofahrer bei jeder einhundertsten Ampelüberquerung bei Rot fährt.

Da Unternehmen bei Kreditgeschäften hohe wirtschaftliche Risiken eingehen, sind sie gezwungen, wirksame Verfahren zur Bonitätsprüfung einzusetzen. Diese beschränken sich nicht auf die Überprüfung extern bezogener Scorewerte. Unternehmen liegen auch interne Informationen (Bestellhöhe, Art der bestellten Ware, Art des Vertrags, Alter des Antragsstellers usw.) und weitere extern bezogene Daten vor, die in die Bonitätsprüfung einfließen.

In die Berechnung unserer Scores fließen unter anderem folgende Datenarten ein: 

  • Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse und Register, wie z.B. dem Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger, in aggregierter Form 
  • Personenstammdaten (Ihr Geschlecht, Ihr Alter)  
  • Transaktionsdaten (Prüfung der aktuellen Anfragen hinsichtlich auffälliger Namens-, Adress- und Geburtsdatumvariationen sowie atypischer, kurzzeitiger Häufungen von Anfragen im Adressumfeld) 

Besondere Kategorien von Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z.B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von der ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt.

Ihr Score entsteht aus verschiedenen Informationen, z. B. ob Sie in der Vergangenheit Rechnungen bezahlt oder nicht bezahlt haben, ob es Einträge in öffentlichen Registern gibt (z. B. Schuldnerverzeichnis), Ihr Alter und Ihre Adresse. Diese Daten werden geprüft, gewichtet und dann in einem mathematischen Verfahren zusammengeführt. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig von unabhängigen Experten überprüft werden.

Wenn Sie falsche oder veraltete Daten berichtigen lassen, wird Ihr Score neu berechnet. Das kann dazu führen, dass sich Ihr Score verbessert. Die ICD prüft regelmäßig die Qualität der Daten und hilft Ihnen gerne bei der Korrektur.

Manche Informationen zur Berechnung sind geschützt, z. B. weil sie Geschäftsgeheimnisse enthalten oder Rückschlüsse auf andere Personen zulassen. Trotzdem erhalten Sie alle wichtigen und verständlichen Informationen, damit Sie nachvollziehen können, wie Ihr Score zustande kommt. Falls nötig, kann eine Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt werden müssen.

Eine automatisierte Entscheidung ist eine Entscheidung, die ganz ohne menschliches Zutun getroffen wird – z. B. wenn ein Computerprogramm entscheidet, ob Sie einen Kredit bekommen. Wenn Ihr Score dabei eine wichtige Rolle spielt, haben Sie das Recht, zu erfahren, wie diese Entscheidung zustande kam und sie ggf. anzufechten.

Ja, die ICD hat weitere Webseiten erstellt, die detaillierende Informationen bieten:

Wenn Sie zudem weitere Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Datenschutz über die E-Mail-Adresse: icd-datenschutz@experian.com gerne zur Verfügung.

Jede betroffene Person kann sich bei der für die ICD zuständigen oder einer anderen Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart; zu finden über die Webseite: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

Version

Diese FAQ haben den Stand vom 01.08.2026.

Information gemäß Art. 13 DSGVO

ICD: Artikel 14 Information (deutsch)

Prüf- und Löschfristen der Auskunfteien ab 24.05.2024