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Transparenz beim Datenzugriff

Transparenz beim Datenzugriff

Experian verpflichtet sich, die Daten seiner Kunden zu schützen, insbesondere im Hinblick auf Transparenz bei behördlichen und gerichtlichen Auskunftsersuchen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesem Zweck hat Experian technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen implementiert, um unrechtmäßigen Datenzugriff durch Gerichte und Behörden zu verhindern. 

Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  • Prüfung von Auskunftsersuchen: Sämtliche Anfragen von Gerichten und Behörden werden von spezialisierten Teams bearbeitet, die die Rechtmäßigkeit des Ersuchens für die jeweilige Rechtsordnung prüfen. Experian gibt Daten ausschließlich dann heraus, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Hierzu zählen Datenverschlüsselung, Pseudonymisierung sowie Zugriffskontrollmechanismen.
  • Benachrichtigung der Kunden: Soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich untersagt, informiert Experian seine Kunden über die Offenlegung solcher Anfragen.

Die jeweils geltenden Rechtsordnungen für ein Produkt oder eine Dienstleistung können je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter die vertragsschließende Experian-Gesellschaft, das Servicebereitstellungsmodell sowie die zugrunde liegende Infrastruktur.